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BGH, 24.01.2019 - 5 StR 681/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 171b Abs. 3 S. 2 GVG; § 337 StPO
Kein Beruhen des Urteils auf etwaiger rechtsfehlerhafter Erweiterung der Öffentlichkeit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.2015 - 4 StR 401/15
Revision im Strafverfahren: Nichtausschluss der Öffentlichkeit während einer …
Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 681/18
Hinsichtlich des Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Vernehmung der Nebenklägerin auf deren Antrag verweist der Senat auf BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 586/16. - BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gleichzeitige …
Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 681/18
Hinsichtlich des Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Vernehmung der Nebenklägerin auf deren Antrag verweist der Senat auf BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 586/16. - BGH, 22.02.2017 - 5 StR 586/16
Verwerfung der Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 24.01.2019 - 5 StR 681/18
Hinsichtlich des Ausschlusses der Öffentlichkeit während der Vernehmung der Nebenklägerin auf deren Antrag verweist der Senat auf BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 4. Februar 2016 - 4 StR 493/15; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 586/16.
- BGH, 07.06.2023 - 2 StR 120/23
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; Änderung des Schuldspruchs
Soweit die Revision zutreffend einen Verstoß gegen § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG rügt - während der Vernehmung des minderjährigen Tatopfers war die Öffentlichkeit ausgeschlossen -, schließt der Senat hier angesichts des in öffentlicher Hauptverhandlung abgelegten rückhaltlosen Geständnisses des Angeklagten mit dem Generalbundesanwalt ein Beruhen des Schuld- und Strafausspruchs auf dem fehlerhaften Nichtausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge aus (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 2 StR 70/20; BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15 und vom 24. Januar 2019 - 5 StR 681/18, juris Rn. 4). - BGH, 05.05.2020 - 2 StR 70/20
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Ausschluss der …
Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die - dem Senat durch die zugleich erhobene Sachrüge bekannte und die vorgeblich einvernehmlich erfolgten sexuellen Handlungen "wie in einem Pornofilm' darstellende (UA S. 16) - Einlassung des Angeklagten schließt der Senat hier aus (§ 337 StPO), dass eigene schutzwürdige Belange den Angeklagten bei Schlussvortrag und letztem Wort am Vortrag weiterer entlastender Gesichtspunkte in der allein zu diesem Zeitpunkt ungesetzlich erweiterten Öffentlichkeit gehindert haben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - 5 StR 681/18, BeckRS 2019, 1285, und vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15, BeckRS 2016, 1509).